Derzeit gibt es offenbar mehrere Abmahnungen wegen Wandtatoos von Elvis Presley. Wir prüfen zur Zeit die Rechtslage. Da uns auch schon eine einstweilige Verfügung der abmahnenden Firma vorliegt, ist die Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen. Wir vertreten dennoch die Auffassung, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Vergleichbare Fälle wurden schon zu Gunsten unserer Mandanten entschieden. Eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache dieser Abmahnungen bleibt aber noch abzuwarten.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Gerne helfen wir Ihnen weiter.