Negative Bewertungen bei eBay sind lästig und haben zudem auch negative Folgen für Ihr Geschäft. Für den Umgang mit negativen Bewertungen, die ungerechtfertigt erscheinen, bietet eBay verschiedene Schlichtungsmöglichkeiten an. Ist der negative Bewerter damit jedoch nicht einverstanden, gibt es keine Möglichkeit, die Sache mit eBay selbst zu klären. Letztendlich muss der Bewerter sein Einverständnis zur Löschung erklären.
Bei ungerechtfertigten Bewertungen (auch wenn diese „nur“ neutral sind) besteht ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen, oder
- die Bewertung enthält Schmähkritik, die lediglich dazu dient, den Bewerteten in seinen Rechten zu verletzen, oder
- die Bewertung enthält Beleidigungen
Ist eines der oben genannten Kriterien erfüllt, haben Sie Ansprüche auf Schadensersatz, zukünftige Unterlassug und Entfernung der Bewertung.
Oftmals kommt es auch vor, dass ein Käufer mehrere Artikel erworben hat, es bei einem zu Problemen kam und dem Händler dann auch bei allen anderen Käufen die gleiche negative Bewertung verpasst wird. In diesen Fällen ist eine „Rachebewertung“ offensichtlich und dagegen kann leicht vorgegangen werden, da in diesem Fall die Bewertung nur bei einem Artikel wahr sein kann.
Brauchen Sie Hilfe bei der Entfernung von eBay-Bewertungen, welche ungerechtfertigt sind? Kontaktieren Sie uns. Ist Ihr Begehren gerechtfertigt, ist der Bewerter auch zur Erstattung unserer Kosten verpflichtet. Wir Beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und geben Ihnen schnell eine Einschätzung zu Ihrem Fall.