Wer eine Abmahnung erhält und damit zum Anwalt geht, bekommt in der Regel den Rat, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Rahmen der Abmahnungen der Musikindustrie wird sogar die Auffassung vertreten, man solle vorbeugende Unterlassungserklärungen abgeben, um multible Massenabmahnungen zu verhindern.
Aus diesem Grund beschäftigen wir uns auch kritisch mit der Abgabe von Unterlassungserklärungen, da oftmals entscheidende Überlegungen hier nicht mit einbezogen werden.
Aber was sind die Folgen einer Unterlassungserklärung? Die Gefahr teurer Vertragsstrafen, ohne die realistische Möglichkeit eine solche Erklärung zu kündigen oder auf anderem Wege aus der Welt zu schaffen. Die Unterlassungserklärung bleibt bestehen. In vielen Fällen ist sich der Inhaber des Internetanschlusses wegen der vorgeblichen Rechtsverletzung (Filesharing, Urheberrechtsverletzung) doch gar keiner Schuld bewusst. War es das eigene Kind? Der Ehepartner oder Freund? Ein Fremder im WLAN? Wer sagt, dass die Abmahnungssituation nicht immer wieder auftreten kann. Steht man dann ohne Unterlassungserklärung nicht viel besser da? Wird in der Mehrzahl der Abmahnungen denn tatsächlich geklagt? Da gibt es doch bessere Möglichkeiten, als sich für alle Zeiten einer Vertragsstrafe zu unterwerfen. Und muss ich dem Vertragspartner dann nicht auch jeden Umzug mitteilen, damit mir keine Nachteile dadurch erwachsen, dass eventuelle Forderungsschreiben nicht ankommen?
Beachten Sie daher, auch wirklich alle Vor- und Nachteile einer (modifizierten) (vorbeugenden) Unterlassungserklärung im Falle einer Abmahnung abgewägt zu haben. Oftmals lässt sich die Situaltion auch besser lösen. Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend. Rufen Sie uns an!